Arbeitsunfälle / Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Die Behandlung von Arbeitsunfällen und Schulunfällen dürfen nur besonders qualifizierte und zugelassene Ärzte durchführen, die darüber hinaus eine überdurchschnittliche Praxisausstattung vorweisen müssen (z.B. H-Ärzte der Berufsgenossenschaften).

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